Örtliches Entwicklungskonzept
Das örtliche Entwicklungskonzept ist ein Bestandteil der Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm. Es soll ein Leitbild für die räumliche Entwicklung der Gemeinde darstellen.
Inhalt
mittel- und langfristige Ziele und deren planliche Darstellung, z.B.:
- Funktionen der Teile des Gemeindegebietes
- Räume für bauliche Entwicklung
- Grenzen der künftigen Entwicklung
Genauigkeit
- Maßstab 1:10.000 (oder 1:5.000)
- genereller als die Widmungsfestlegungen im Flächenwidmungsplan
Verbindlichkeit
- Der Flächenwidmungsplan darf dem Örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen.
- Für den Grundeigentümer entfaltet das Örtliche Entwicklungskonzept keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Die Grundlage für baubehördliche Entscheidungen sind nur der Flächenwidmungs- sowie der Bebauungsplan.
Vorteile
Beispiel: Digitales örtliches Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Großdietmanns
Entwicklungskonzept
(Planausschnitt)
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