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Örtliches Entwicklungskonzept

Das örtliche Entwicklungskonzept ist ein Bestandteil der Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm. Es soll ein Leitbild für die räumliche Entwicklung der Gemeinde darstellen.

Inhalt
mittel- und langfristige Ziele und deren planliche Darstellung, z.B.:

  • Funktionen der Teile des Gemeindegebietes
  • Räume für bauliche Entwicklung
  • Grenzen der künftigen Entwicklung

Genauigkeit

  • Maßstab 1:10.000 (oder 1:5.000)
  • genereller als die Widmungsfestlegungen im Flächenwidmungsplan


Verbindlichkeit

  • Der Flächenwidmungsplan darf dem Örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen.
  • Für den Grundeigentümer entfaltet das Örtliche Entwicklungskonzept keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Die Grundlage für baubehördliche Entscheidungen sind nur der Flächenwidmungs- sowie der Bebauungsplan.

Vorteile

  • Festlegung der langfristigen Entwicklung ohne sofortige Wirkung, Baulandwidmung beispielsweise erst nach Sicherung der Verfügbarkeit und der Finanzierung der Aufschließungseinrichtungen
  • Möglichkeiten, Varianten zu bezeichnen und damit den Handlungsspielraum der Gemeinde zu erhöhen
  • Flächenwidmungsplan darf ausdrücklich zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes geändert werden

Beispiel: Digitales örtliches Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Großdietmanns

Entwicklungskonzept
(Planausschnitt)

 

 

 

 

 

 

 

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Quelle: "Stichworte zur Raumordnung": Amt der NÖ Landesregierung , Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik, 2002
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